Krankenversicherungen zahlen Zuschüsse für Ernährungsberatung
Abnehmen, Diät und damit verbundenen Sport- und Bewegungsprogramme sind mehr als individuelle, ästhetische Fragen. Nach Angaben der gesetzlichen Krankenversicherungen fließt etwa ein Drittel ihrer Budgets in Behandlungs-kosten für die Folgen von Fehlernährung und Übergewicht. Die Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankungen gewinnt daher bei gesetzlichen und privaten Versicherern an Bedeutung. Fast alle Kassen bezuschussen inzwischen Diät und Ernährungsberatung und bieten eigene Gesundheitsprogramme für ihre Mitglieder an.
Für die gesetzlichen Krankenversicherungen hat der Gesetzgeber eine klare Aussage getroffen: Maßnahmen für eine gesunde Lebensweise – also für Fitness, Sport, Suchtmittelabstinenz und Gewichtsreduktion – können von den Kassen bis zu 80 Prozent übernommen werden. Für Geringverdiener gibt es zusätzliche Unterstützung.
Dabei unterscheiden die gesetzlichen Kassen klar zwischen präventiven Leistungen und kurativer Behandlung: Für rein präventive Leistungen muss vorab die wissenschaftlich begründete Nützlichkeit des Programms nachgewiesen werden. Die Kostenübernahme ist meist auch daran gebunden, dass Kursleiter oder Diät-Coach staatlich anerkannte Qualifikationen etwa als Ökotrophologe nachweisen können. Die gesetzlichen Krankenversicherungen zielen bei Präventionsprogrammen gern auf die Wahrnehmung eines Komplettangebots, das sich nicht auf Gewichtsreduktion und Diät beschränkt, sondern auch Fitness und aktiven Sport einschließt. Oft schreiben sie die in Frage kommenden Anbieter vor oder bieten eigene Kurse für Diät, Fitness und Gewichtsreduktion an.
Falls die Fehlernährung bereits Symptome hervorruft oder Krankheiten vorliegen, die durch Ernährungsfaktoren beeinflussbar sind – etwa Allergien, Diabetes oder Osteoporose – wird die Behandlung, sofern vom Arzt verschrieben, auch ohne Vorabprüfung übernommen. Für diesen Personenkreis bieten die Kassen außerdem oft eigene Chronikerprogramme, beispielsweise für Diabetiker, an, in denen Ernährungs- und Diätfragen zentral sind.
Auch die private Krankenversicherung ist an einer gesunden Ernährung ihrer Mitglieder interessiert. Das oft zu 100 Prozent erstattungsfähige Leistungsspektrum hängt hier vom persönlichen Tarif des Versicherten ab und bietet im Vergleich zu den gesetzlichen Kassen eine deutlich größere Individualisierung und die Möglichkeit „unkonventionellerer“ Leistungen, die auch eine Heilpraktikerbehandlung oder den Aufenthalt in privaten Kurkliniken einschließen. Ebenso wie die gesetzlichen Kassen bieten die meisten privaten Krankenversicherungen eigene Coachings zu Diät, Fitness und Gewichtsreduktion, die vom Online-Kurs bis zu individuellen Einzelberatungen reichen.
Für gesetzliche und private Krankenversicherungen gilt: Vor dem Abschluss eines Neuvertrages oder dem Wechsel der Krankenversicherung lohnt sich auch in Bezug auf den Service rund um Ernährung, Fitness und allgemeine Gesundheitsberatung ein etwas ausführlicherer Anbietervergleich.